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KITE-VENTURE Snowkitekurse , Veranstaltungsvertrag:
Sebastian Ober

Allgemeine Vertragsbedingungen:

1. Präambel
KITE-VENTURE verpflichtet sich zu sorgfältiger Durchführung der Veranstaltung und zur Verschaffung der in Prospekt und Homepage beschriebenen Dienstleistungen, während sich der Kursteilnehmer zur Bezahlung des Kurses verpflichtet. Mit Zeichnung des Veranstaltungsvertrages nimmt der Reiseteilnehmer die nachfolgenden Vertragsbestimmungen zur Kenntnis und erhebt sie zum Vertragsinhalt.

2.Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer muss Schifahren oder Snowboarden können, körperlich fit und gesund sein, sowie eine Privathaftpflichtversicherung haben, die Schäden bei der Sportausübung abdeckt.

3. Leistungen von Kite-Venture
Der Umfang der Leistungen von KITE-VENTURE ergibt sich aus den entsprechenden Beschreibungen in Prospekt und Homepage. Da es sich um Freiluftsport handelt, der wetterbedingten Beeinflussungen unterliegt, bleibt es dem Leiter der Veranstaltung vorbehalten, das Übungsgebiet witterungsbedingt oder im Falle unvorhersehbarer Umstände zu wechseln. Falls der Kurs wetterbedingt nicht im vorgeschriebenen Rahmen ablaufen kann, behält sich  KITE-VENTURE vor, Ersatzprogramme durchzuführen. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückzahlung der Reisekosten. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung am Kurs teil. Den Anordnungen des Leiters ist unbedingt Folge zu leisten.

4. Haftungsbestimmungen
Jeder Reiseteilnehmer erklärt, sich des Risikos eines Snowkitekurses bewußt zu sein; 
KITE-VENTURE übernimmt somit keinerlei Haftung für etwaige, im Zusammenhang mit dem  Kurs entstehende Schäden. Gänzlich ausgeschlossen ist die Haftung von KITE-VENTURE für Schäden durch höhere Gewalt. Sollte KITE-VENTURE durch höhere Gewalt oder Wettereinflüsse an der Leistungserbringung gehindert sein, hat der Reiseteilnehmer keinen Anspruch auf Rückersatz irgendwelcher Kosten. Bei mutwilliger oder vorsätzlicher Beschädigung des Schulungsmaterials, kommt der Teilnehmer für den Schaden auf.

5. Preise
Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch KITE-VENTURE ist die Buchung für die Vertragsparteien verbindlich. Die Kursunterlagen werden den Teilnehmern nach Eingang der erfolgten Zahlung zugesandt. Die Preise verstehen sich in Euro.

6. Annullation
Nur schriftliche und eingeschriebene Stornierungen unter Angabe des Grundes werden akzeptiert. Sämtliche Reiseunterlagen sind dem Veranstalter zurückzusenden. Als Annullationstag gilt der Tag des Eingangs der Mitteilung an den Veranstalter. Die Stornierungskosten setzen sich wie folgt zusammen: 21 - 8 Tage vor Reisebeginn 30 %, 7 - 1 Tag vor Reisebeginn 75 %. Bei Nichterscheinen 100 %. In jedem Falle wird dem Annullierenden eine Bearbeitungsgebühr von € 50,— berechnet.

7. Vertragsrücktritt durch KITE-VENTURE
a) Alle ausgeschriebenen Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die geleisteten Zahlungen werden den Reiseteilnehmern voll und ganz zurückerstattet.
b) Wird die Veranstaltung der Reise durch höhere Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, politische Unruhen, Streiks, Epedemien, behördliche Anordnungen usw. unmöglich, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag einseitig aufzulösen. Geleistete Zahlungen werden uneingeschränkt zurückerstattet. Schadensersatzforderungen des Reiseteilnehmers werden abgelehnt.

8. Versicherungen
Unbedingte Teilnahmebedingung ist eine gültige Privathaftpflichtversicherung für Schäden an Drittpersonen.
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für seine Unfall- und Krankenversicherung. Es wird darauf hingewiesen, bestehende Versicherungen auf ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine zusätzliche Diebstahl-,Gepäck- und Reisekostenversicherung abzuschließen.
 
9. Gerichtsstand
Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit dem Reiseveranstalter wird der Gerichtsstand Traunstein vereinbart. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Zusätze, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag haben in Schriftform zu erfolgen, wobei auch ein Abgeben von diesem Erfordernis an die Schriftform gebunden ist.